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Kastration – wichtige Aufgabe im Tierschutz, um der unkontrollierten Vermehrung durch nicht kastrierte Katzen/Kater entgegen zu wirken.
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Selbst das Veterinäramt und der Kreis Unna haben dieses Problem nun erkannt und zum 01.01.2018 die Katzenschutzverordnung erlassen.
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Die Städte im Kreis Unna wurden dementsprechend den angrenzenden Tierschutzvereinen zugewiesen. So werden wir ab Januar 2018 für die Gemeinde Bönen verantwortlich sein, unterstützend
stehen wir auch den Tierfreunden Kamen e.V für den Bereich Kamen zu Seite.
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Mit der Katzenschutzverordnung bewegen wir uns nun nicht mehr an Gesetzesgrenzen sondern dürfen somit offiziell beauftragt vom Kreis Unna Grundstücke betreten, Katzen fangen um sie
auf eine Kennzeichnung zu überprüfen, bei nicht Vorhandensein dieses durchführen lassen und bei Verstößen gegen die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht Meldung machen, welche
Sanktionen gegen den Tierhalter mit sich bringt.
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Wir reagieren auf Hilferufe unserer Mitmenschen, die uns verwilderte Hauskatzen melden. Auch machen wir selbst Katzenherden aus und richten dort Futterstellen ein, um die Katzen
anschließend fangen und
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Die Kastration selber erfolgt in nur wenigen Tagen. Die Katzen werden von uns gegangen und bereits am nächsten Tag unserer Tierärztin vorgestellt. Nach dem Eingriff verbleiben
die Fellschuten etwa noch 2 Tage zur Genesung bei uns und werden anschließend wieder an ihren gewohnten Stellen ausgewildert.
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