Nachlassregelung des Haustieres


Ihr Testament 

Tierschutz wird  immer notwendig sein! Wie können wir erreichen, dass der Verein Vier Pfötchen Hilfe e.V. notleidenden Katzen auch dann noch Hilfe leisten kann, wenn wir selbst nicht mehr da sind?

Durch ein Testament!

Wenn Sie den Verein Vier Pfötchen Hilfe e.V als Erbe einsetzen oder ihn mit einem Vermächtnis bedenken, zeigen Sie Ihre Liebe zu Tieren und besonders zu Katzen und geben dem Verein eine sichere Basis auch für die Zukunft. Leider mussten wir in der Vergangenheit immer wieder erleben, dass durch plötzlichen Tod die geliebten Katzen ihr Zuhause verloren. Die uns anvertrauten Geschöpfe brauchen uns und unseren Einsatz, um ein schönes und für sie passendes neues Zuhause zu finden.

 

Eine letztwillige Verfügung, ein sogenanntes Tier-Testament zu Gunsten der Vier Pfötchen Hilfe e.V. vervielfältigt unsere im Leben gezeigte Tierliebe.

 

Hinterlassene Katzen finden bei uns, sofern Sie dies festlegen, selbstverständlich eine sichere Obhut und wir sorgen mit unserer langen Erfahrung für ein neues, schönes Zuhause für sie.

 

Gut zu wissen ist auch:

Ihre Erbschaft oder Ihr Vermächtnis kommen ohne Steuerabzug zu 100% den Tieren zugute. Denn die Vier Pfötchen Hilfe e.V  ist als gemeinnützig und besonders förderungswürdig anerkannt und muss daher keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer bezahlen.

 

Gerne berät Sie in Testamentsfragen unsere Vorsitzende Sandra Lopez Cano unter folgender Rufnummer streng vertraulich und völlig unverbindlich:

Tel: 015168804316